Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Impuls-Werk – Martin Schäfer
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Impuls-Werk
Martin Schäfer
Gutenbergstraße 6b
55270 Sörgenloch
Deutschland
E-Mail: martin@impuls-werk.jetzt
Telefon: +49 152 25468682
– nachfolgend „Impuls-Werk“ – und seinen Klientinnen und Klienten bzw. Auftraggebern.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten.
Sie gelten insbesondere für Hypnose und Kinderhypnose, Coaching, Shiatsu, Massage, Einzeltermine, Pakete und Programme, Seminare, Workshops, Webinare, Online-Angebote, Retreats sowie sonstige von Impuls-Werk angebotene Leistungen.
Für Retreats können ergänzende besondere Teilnahme- und Stornierungsbedingungen gelten. Diese werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn vor Vertragsschluss darauf hingewiesen wurde.
§ 2 Kostenloses Erst- oder Klarheitsgespräch
Impuls-Werk bietet gegebenenfalls ein kostenloses Erst- oder Klarheitsgespräch an.
Dieses Gespräch dient insbesondere dazu festzustellen, ob und in welcher Form Impuls-Werk den Interessenten unterstützen kann.
Das kostenlose Erstgespräch ist grundsätzlich noch kein Bestandteil eines später kostenpflichtig gebuchten Pakets oder Programms.
Ein Anspruch auf Abschluss eines weiterführenden Vertrags entsteht durch das Erstgespräch nicht.
§ 3 Vertragsschluss
Bei Einzelterminen kommt der Vertrag durch verbindliche Buchung und Annahme bzw. Bestätigung des Termins durch Impuls-Werk zustande.
Bei Paketen, Programmen, Seminaren, Workshops, Webinaren und Retreats erfolgt der Vertragsschluss grundsätzlich schriftlich oder in elektronischer Form, beispielsweise per E-Mail, Messenger, Online-Buchung, Buchungsbestätigung oder digitalem Vertrag.
AGB können dem Klienten vor Vertragsschluss als Papierfassung, PDF oder über einen deutlich erkennbaren Internetlink zugänglich gemacht werden. Voraussetzung für ihre Einbeziehung ist, dass der Klient vor Vertragsschluss die Möglichkeit hat, von ihnen Kenntnis zu nehmen und ihrer Geltung zustimmt. Gesetze im Internet
Soweit gesetzlich die Bereitstellung auf einem dauerhaften Datenträger erforderlich ist, erfolgt diese beispielsweise per E-Mail oder PDF.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Die bevorzugte Zahlungsweise ist die vollständige Vorauszahlung per Überweisung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Gesamtpreis einer Einzelleistung, eines Pakets oder Programms spätestens beim ersten kostenpflichtigen Termin auch in bar, per Karte oder über PayPal bezahlt werden.
Individuelle Ratenzahlungen können auf Wunsch vereinbart werden. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Umfang, Höhe und Fälligkeit der Raten werden individuell festgelegt.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung verändert grundsätzlich nicht den Gesamtpreis oder den Umfang des gebuchten Vertrags.
Die bereits bestehende Klientenvereinbarung von Impuls-Werk sieht ebenfalls grundsätzlich eine Zahlung vor Durchführung der Termine vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Klienten-Aufnahme V6.2
§ 5 Einzeltermine, Pakete und individuelle Vorarbeit
Ein Paket oder Programm von Impuls-Werk besteht nicht ausschließlich aus der Anzahl der vereinbarten persönlichen Sitzungen.
Zu den Leistungen können insbesondere individuelle Auswertung, Vorbereitung, Prozessplanung, Entwicklung des weiteren Vorgehens, Vorbereitung nachfolgender Sitzungen, Erstellung individueller Fragestellungen und Interventionen, Kommunikation und Begleitung zwischen Sitzungen sowie weitere vereinbarte Leistungen gehören.
Bei vielen Paketen findet zunächst ein kostenloses Erstgespräch und anschließend eine separat vergütete erste Sitzung statt. Auf Grundlage der dort gewonnenen Informationen kann der Klient anschließend ein Paket oder Programm buchen.
Nach Buchung des Pakets beginnt Impuls-Werk gegebenenfalls unmittelbar mit der individuellen Auswertung, Konzeption und Vorbereitung des gesamten weiteren Prozesses.
Diese Vorbereitungs- und Konzeptionsleistungen sind eigenständige Bestandteile der vereinbarten Gesamtleistung und werden bei einer zulässigen vorzeitigen Vertragsbeendigung oder einem Widerruf entsprechend ihrem tatsächlich bereits erbrachten Wert berücksichtigt.
Die genaue wirtschaftliche Aufteilung zwischen individueller Vorbereitung, Begleitung, Sitzungen und gegebenenfalls digitalen Bestandteilen kann in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Buchungsbestätigung oder individuellen Vereinbarung festgelegt werden.
§ 6 Mitwirkung des Klienten
Die Leistungen von Impuls-Werk setzen die aktive Mitwirkung des Klienten voraus.
Der Klient ist insbesondere dafür verantwortlich, vereinbarte Aufgaben, Übungen, Reflexionen und sonstige Impulse umzusetzen und für die Zusammenarbeit notwendige Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Die Wirkung der Leistungen kann davon abhängen, dass der Klient die vereinbarten Bestandteile wahrnimmt, sich auf den Prozess einlässt und Aufgaben zwischen den Terminen umsetzt. Dies entspricht auch der bestehenden Klientenvereinbarung von Impuls-Werk. Klienten-Aufnahme V6.
§ 7 Kein bestimmter Erfolg geschuldet
Impuls-Werk verpflichtet sich zu einer fachlich sorgfältigen, engagierten und individuell ausgerichteten Leistung.
Ein bestimmter persönlicher, gesundheitlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet oder garantiert.
Menschen reagieren individuell. Ergebnisse können insbesondere von Ausgangssituation, Mitwirkung, Einstellung, Offenheit, Umsetzung sowie weiteren persönlichen Umständen des Klienten abhängen.
§ 8 Eigenverantwortung
Der Klient trifft seine Entscheidungen eigenverantwortlich.
Erkenntnisse, Impulse und Vorschläge aus Hypnose, Coaching, Shiatsu, Workshops, Programmen oder anderen Leistungen ersetzen nicht die eigene Entscheidung des Klienten.
§ 9 Medizinische und psychotherapeutische Abgrenzung
Die Leistungen von Impuls-Werk stellen keine ärztliche, psychiatrische oder psychotherapeutische Diagnostik oder Behandlung dar und ersetzen eine solche nicht.
Bestehende medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen sollen aufgrund der Leistungen von Impuls-Werk nicht eigenmächtig abgebrochen, verändert oder beendet werden.
Diese Abgrenzung entspricht der bestehenden Klientenvereinbarung von Impuls-Werk. Klienten-Aufnahme V6.2
Der Klient ist verpflichtet, Impuls-Werk solche Erkrankungen, Beschwerden, Diagnosen, Medikamenteneinnahmen oder sonstigen Umstände mitzuteilen, die für eine verantwortbare Durchführung der vereinbarten Leistung von Bedeutung sein können.
Impuls-Werk kann eine ärztliche oder sonstige fachliche Abklärung verlangen, wenn dies für die verantwortbare Durchführung erforderlich erscheint.
§ 10 Minderjährige
Impuls-Werk arbeitet auch mit Minderjährigen und bietet insbesondere Kinderhypnose an.
Behandlungen bzw. Leistungen können je nach Einzelfall bereits bei Kindern ab etwa sechs Jahren erfolgen.
Erforderliche Zustimmungen der Sorgeberechtigten müssen vor Beginn vorliegen.
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen die gesetzlichen Vertretungsregelungen beachtet werden.
§ 11 Alkohol, Drogen und beeinflussende Medikamente
Hypnosesitzungen werden nicht durchgeführt, wenn ein Klient erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.
Dasselbe gilt bei Medikamenten oder sonstigen Substanzen, soweit deren Wirkung nach Einschätzung von Impuls-Werk eine verantwortbare oder sinnvolle Durchführung der vereinbarten Sitzung wesentlich beeinträchtigt.
Impuls-Werk ist in solchen Fällen berechtigt, die Sitzung nicht zu beginnen oder abzubrechen.
Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Klienten, wird der reservierte Termin entsprechend den Regelungen für eine kurzfristige Absage berechnet.
§ 12 Terminabsagen bei Einzelterminen
Für Auszeit-, Coaching-, Hypnose-, Shiatsu- und vergleichbare Einzeltermine gelten grundsätzlich folgende Stornierungsbedingungen:
- Bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei.
• Weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Preises.
• Weniger als 24 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Preises.
Diese Staffelung entspricht der bereits verwendeten Klientenvereinbarung von Impuls-Werk. Klienten-Aufnahme V6.2
Impuls-Werk arbeitet mit fest reservierten Terminen und verfügt grundsätzlich nicht über spontane Laufkundschaft. Kurzfristig frei werdende Termine können daher regelmäßig nicht anderweitig vergeben werden.
Dem Klienten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Impuls-Werk kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzlich erforderliche Anrechnungen, insbesondere tatsächlich ersparte Aufwendungen oder anderweitig erzielte Einnahmen für denselben Zeitraum, bleiben unberührt.
§ 13 Verspätung
Erscheint der Klient verspätet, endet die Sitzung grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.
Eine Verlängerung besteht nur, wenn dies organisatorisch möglich und ausdrücklich vereinbart wird.
Der vereinbarte Preis bleibt grundsätzlich vollständig fällig, sofern die Verspätung aus dem Verantwortungsbereich des Klienten stammt.
§ 14 Absagen durch Impuls-Werk
Kann Impuls-Werk einen vereinbarten Termin vorübergehend nicht durchführen, wird möglichst ein geeigneter Ersatztermin angeboten.
Die Verlegung eines einzelnen Termins führt bei Paketen oder Programmen nicht automatisch zur Beendigung des gesamten Vertrags.
Kann Impuls-Werk eine geschuldete Leistung dauerhaft oder innerhalb eines für den Klienten zumutbaren Zeitraums nicht erbringen, bleiben die gesetzlichen Rechte des Klienten unberührt.
Ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Rückzahlungs- oder Beendigungsrechte findet nicht statt.
§ 15 Pakete, Programme, Seminare und Module
Bei gebuchten Paketen, Programmen und Seminaren kann vereinbart werden, dass einzelne Module oder Termine innerhalb eines bestimmten Zeitraums wahrgenommen werden müssen.
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sollen die zu einem Paket gehörenden noch offenen Termine grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Pakets bzw. ab dem ersten Pakettermin wahrgenommen werden.
Nicht innerhalb dieses Zeitraums wahrgenommene Termine können verfallen, wenn die Verzögerung vom Klienten zu vertreten ist und keine individuelle Verlängerung vereinbart wurde.
Der Verfall gilt insbesondere nicht, soweit Impuls-Werk die rechtzeitige Durchführung selbst verhindert hat.
Für die Stornierung fest vereinbarter Module von Paketen, Seminaren und Programmen gelten – soweit im konkreten Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde – folgende Bedingungen:
Bis vier Wochen vor Beginn eines Moduls: kostenfrei.
Weniger als vier Wochen, aber mindestens zwei Wochen vor Beginn: 50 %.
Weniger als zwei Wochen vor Beginn: 100 %.
Diese Staffelung entspricht der bislang verwendeten Klientenvereinbarung. Klienten-Aufnahme V6.2
Auch hier bleibt dem Klienten der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 16 Vorzeitige Beendigung von Paketen und Programmen
Bereits erbrachte Leistungen verlieren ihren Vergütungsanspruch nicht allein dadurch, dass der Klient die Zusammenarbeit vorzeitig beendet.
Hierzu gehören auch tatsächlich bereits erbrachte individuelle Auswertungs-, Planungs-, Konzeptions-, Vorbereitungs- und Begleitleistungen.
Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere solche, die aufgrund der konkreten Art der vereinbarten Dienstleistung bestehen können, bleiben unberührt.
Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt bei einer vorzeitigen Beendigung eine Abrechnung nach dem Wert der bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen.
Eine nähere wirtschaftliche Aufteilung einzelner Pakete und Programme kann in ergänzenden Leistungsbeschreibungen festgelegt werden.
§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – beispielsweise Internet, E-Mail, Telefon oder Messenger – oder außerhalb der Geschäftsräume von Impuls-Werk geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.
Dienstleistungen
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Impuls-Werk bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, darf Impuls-Werk bereits innerhalb dieser Frist tätig werden.
Widerruft der Verbraucher danach wirksam, kann er zum Wertersatz für die bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Leistungen verpflichtet sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Informationen zuvor erteilt wurden. Gesetze im Internet
Bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht grundsätzlich erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und bestätigt hat, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Gesetze im Internet
Digitale Inhalte
Werden im Rahmen eines Programms digitale Inhalte bereitgestellt, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beispielsweise Videos, Audios, PDFs, Downloads, digitale Arbeitsmaterialien oder Zugänge zu einem Mitgliederbereich, kann das Widerrufsrecht für diese digitalen Inhalte bereits mit Beginn der Bereitstellung erlöschen.
Voraussetzung ist insbesondere, dass der Verbraucher ausdrücklich dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist zustimmt, seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt und die gesetzlich erforderliche Bestätigung erhält. Gesetze im Internet
Unterschiedliche Vertragsbestandteile
Besteht ein Programm sowohl aus persönlichen Dienstleistungen als auch aus digitalen Inhalten, können die gesetzlichen Widerrufsfolgen für diese Bestandteile unterschiedlich sein.
Der Verlust des Widerrufsrechts an bereits ordnungsgemäß bereitgestellten digitalen Inhalten bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein Widerrufsrecht hinsichtlich noch nicht vollständig erbrachter persönlicher Dienstleistungen ebenfalls erloschen ist.
§ 18 Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann der Verbraucher ausdrücklich erklären:
„Ich verlange ausdrücklich, dass Impuls-Werk bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen schulden kann. Mir ist außerdem bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Impuls-Werk erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.“
Bei digitalen Inhalten kann zusätzlich eine gesonderte Zustimmung verwendet werden:
„Ich stimme ausdrücklich zu, dass Impuls-Werk vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung der von mir bestellten digitalen Inhalte beginnt. Mir ist bekannt, dass ich dadurch mit Beginn der Bereitstellung mein Widerrufsrecht hinsichtlich dieser digitalen Inhalte verliere.“
§ 19 Online-Sitzungen, Webinare und Online-Workshops
Online-Leistungen können insbesondere über Zoom oder eine andere geeignete Videokonferenz- oder Kommunikationsplattform durchgeführt werden.
Impuls-Werk kann die verwendete Plattform wechseln, soweit dies für den Klienten zumutbar ist.
Der Klient ist dafür verantwortlich, die notwendigen technischen Voraussetzungen auf seiner Seite bereitzuhalten.
Technische Störungen im Verantwortungsbereich von Impuls-Werk werden nicht dem Klienten zugerechnet.
Bei erheblichen technischen Problemen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine andere geeignete Lösung vereinbart.
§ 20 Messenger-Kommunikation
Impuls-Werk verwendet im Rahmen der Zusammenarbeit unter anderem WhatsApp, Signal und Telegram.
Messenger können insbesondere für Terminabsprachen, Rückfragen, Begleitung zwischen Sitzungen, Feedback und sonstige vereinbarte Kommunikation eingesetzt werden.
Die Nutzung eines Messengers erfolgt grundsätzlich mit Zustimmung des Klienten.
Alternativ bleibt eine Kommunikation insbesondere per E-Mail oder Telefon möglich.
Die von Impuls-Werk verwendeten Endgeräte sind gegen unbefugten Zugriff gesichert; hierzu können insbesondere biometrische Zugriffssperren wie Fingerabdruckschutz gehören.
Trotz eigener Sicherheitsmaßnahmen hat Impuls-Werk keinen vollständigen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch WhatsApp, Signal, Telegram oder andere externe Kommunikationsanbieter.
Besonders sensible Inhalte sollen deshalb nur in dem Umfang über Messenger übermittelt werden, den der Klient ausdrücklich wünscht bzw. dem er zugestimmt hat.
Weitergehende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls einer gesonderten Einwilligung zur Messenger-Kommunikation.
§ 21 Vertraulichkeit
Impuls-Werk behandelt persönliche, private, vertrauliche und sensible Informationen aus Hypnose, Coaching, Shiatsu, Programmen und sonstigen Sitzungen vertraulich.
Persönliche Inhalte werden grundsätzlich nicht ohne Einwilligung des Klienten an Dritte weitergegeben.
Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung oder andere rechtliche Grundlage zur Offenlegung besteht oder notwendige Dienstleister im Rahmen der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingebunden werden.
Die Vertraulichkeit gilt insbesondere für persönliche Gespräche, Sitzungsinhalte, Fragebögen, individuelle Prozessinformationen sowie Kommunikation zwischen den Terminen.
§ 22 Audio-, Video- und sonstige Aufzeichnungen
Aufzeichnungen von Sitzungen werden nur nach vorheriger Absprache und entsprechender Zustimmung vorgenommen.
Ohne Zustimmung des jeweils Betroffenen erfolgt keine Aufzeichnung.
Soweit eine Aufzeichnung erfolgt, wird zusätzlich geregelt, zu welchem Zweck sie verwendet werden darf und wie lange sie gespeichert wird.
§ 23 Gutscheine
Gutscheine unterliegen grundsätzlich den gesetzlichen Verjährungsregelungen.
Bei gewöhnlichen Wertgutscheinen gilt daher grundsätzlich die gesetzliche Verjährungsfrist.
Personengebundene Gutscheine für individuelle Leistungen können auf eine bestimmte Person ausgestellt werden.
Soweit für einen konkreten Leistungsgutschein eine kürzere Einlösungsfrist vereinbart wird, gilt diese nur, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Befristung rechtlich zulässig ist.
Eine Auszahlung des Gutscheinwerts erfolgt nur, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 24 Übertragbarkeit
Persönlich auf einen bestimmten Klienten zugeschnittene Pakete, Programme und individuelle Sitzungen sind grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar.
Dies gilt insbesondere dann, wenn Vorbereitung, Prozessplanung oder sonstige individuelle Leistungen bereits auf die konkrete Person abgestimmt wurden.
Bei Gutscheinen richtet sich die Übertragbarkeit nach Art und Inhalt des jeweiligen Gutscheins.
§ 25 Retreats
Für Retreats können ergänzende AGB bzw. besondere Teilnahme- und Stornierungsbedingungen gelten.
Insbesondere wegen möglicher Unterkunfts-, Verpflegungs-, Veranstaltungs-, Reise- oder Fremdleistungskosten können für Retreats abweichende Zahlungs- und Stornierungsbedingungen erforderlich sein.
Diese besonderen Bedingungen werden gesondert vereinbart.
Soweit für einen konkret terminierten Retreat-Vertrag gesetzlich eine Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 26 Haftung
Impuls-Werk haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf. Die gesetzlichen Grenzen für Haftungsklauseln bleiben maßgeblich. Gesetze im Internet
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Klient relevante gesundheitliche oder sonstige Informationen verschweigt, falsche Angaben macht, entgegen ausdrücklichen Hinweisen handelt oder vereinbarte Voraussetzungen für die Durchführung einer Sitzung nicht erfüllt, haftet Impuls-Werk nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Ein vollständiger Haftungsausschluss findet nicht statt.
§ 27 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Nähere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Impuls-Werk sowie gegebenenfalls gesonderten Einwilligungserklärungen.
Die bestehende Klientenvereinbarung sieht bereits die Verarbeitung vertragsnotwendiger personenbezogener Daten sowie gesonderte Einwilligungen für weitere Kommunikationszwecke vor. Klienten-Aufnahme V6.2
§ 28 Urheber- und Nutzungsrechte
Von Impuls-Werk zur Verfügung gestellte Unterlagen, Audios, Videos, Texte, Arbeitsblätter, Übungen, Konzepte und sonstige Inhalte dürfen ausschließlich für den persönlichen bzw. vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung von Impuls-Werk nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
§ 29 Rechtswahl
Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl jedoch nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit diese Bestimmungen aufgrund des internationalen Privatrechts anwendbar sind.
Dies gilt insbesondere auch bei internationaler Online-Zusammenarbeit.
§ 30 Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Bei grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen innerhalb der Europäischen Union bleiben insbesondere die gesetzlichen Verbrauchergerichtsstände unberührt. Verbraucher können unter den gesetzlichen Voraussetzungen an ihrem Wohnsitz klagen; gegen Verbraucher gelten besondere Beschränkungen für Gerichtsstandsvereinbarungen. EUR-Lex
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Impuls-Werk als Gerichtsstand vereinbart.
§ 31 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Impuls-Werk und dem Klienten haben Vorrang vor diesen AGB.
Dies gilt insbesondere für individuell vereinbarte Zahlungspläne, besondere Leistungsinhalte, Laufzeiten, Paketstrukturen oder sonstige ausdrücklich getroffene Absprachen.
§ 32 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.